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   OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - I-2 U 24/17   

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OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - I-2 U 24/17 (https://dejure.org/2018,11132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17 (https://dejure.org/2018,11132)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2018 - I-2 U 24/17 (https://dejure.org/2018,11132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Dauerbackwaren mit einem oberen und einem unteren, im wesentlichen jeweils plattenförmigen Gebäckteil und einer zwischen diesen befestigten plattenförmigen Füllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Dauerbackwaren mit einem oberen und einem unteren, im wesentlichen jeweils plattenförmigen Gebäckteil und einer zwischen diesen befestigten plattenförmigen Füllung

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Dauerbackware mit einem oberen und einem unteren, im Wesentlichen jeweils plattenförmigen Gebäckteil und einer zwischen diesen befestigten plattenförmigen Füllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 7207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

    Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

    Etwas anderes kann allerdings ausnahmsweise gelten, wenn sich im Einzelfall aus der gebotenen (sachgerechten) Auslegung des Patentanspruchs unter Berücksichtigung der Patentbeschreibung Hinweise auf eine Beschränkung des geschützten Gegenstands auf den zu seiner Kennzeichnung herangezogenen Herstellungsweg ergeben (vgl. hierzu Cepl, Mitt. 2013, 62, 65; Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rn. 46; vgl. auch BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

    Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
    "Product-by-process"-Ansprüche zeichnen sich dadurch aus, dass der Patentschutz zwar auf eine Sache gerichtet, die patentgeschützte Sache jedoch - insgesamt oder teilweise (BGH, GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger) - durch das Verfahren zu seiner Herstellung umschrieben ist (vgl. Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. A Rn. 104, Rn. 86; Cepl, Mitt. 2013, 62).

    Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 14 Rn. 46).

  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
    Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 14 Rn. 46).

    Maßgebend ist dabei - wie stets - wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband).

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

    Wie sich aus den Ausführungen unter 2 a) ergibt, dient die Formulierung eines Patentanspruchs als "product-by-process"-Anspruch zwar regelmäßig allein der Kennzeichnung des patentgemäßen Erzeugnisses und bringt keine Beschränkung auf Erzeugnisse zum Ausdruck, die tatsächlich mittels der im Patentanspruch geschilderten Vorgehensweise hergestellt worden sind (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

  • BGH, 29.09.2016 - X ZR 58/14

    Streitpatent betreffend mikromechanische Uhrwerkbauteile; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 24/17
    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.6.2010 - X ZR 71/08, BeckRS 2010, 18946 Rn. 23; BGH, GRUR 2015, 361 Rn. 9 - Kochgefäß).

    Vielmehr ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, ob und inwieweit sich aus dem angegebenen Herstellungsweg durch diesen bedingte Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses ergeben, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß qualifizieren (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; Urt. v. 29.9.2016 - X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 14 Rn. 46).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Abgesehen davon, dass auch die Beklagte den aus ihrer Sicht in Patentanspruch 1 angegebenen Herstellungswegen - was charakteristisch für einen product-by-process-Anspruch wäre - über die ohnehin in Patentanspruch 1 genannte Erhöhung der L-Aminosäureproduktion hinaus keine sich aus dem (vermeintlich) angegebenen Herstellungsweg bedingten Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses beimisst, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß charakterisieren (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, BeckRS 2018, 7207), enthält Patentanspruch 1 ohnehin keine Verfahrensmerkmale.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    In dieser Art der Umschreibung liegt nicht zwangsläufig eine Bestimmung des Schutzes für das Erzeugnis durch den zu seiner Kennzeichnung angegebenen Verfahrensweg (BGH, GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille; BGH, Urt. v. 29.09.‌; 2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599 Rz. 8; vgl. ferner BGH, LMuR 2010, 153 Rz. 23 = BeckRS 2010, 18946; BGH, GRUR 2015, 361 Rz. 9 - Kochgefäß; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207, Rz. 57 - Dauerbackware; GRUR-RR 2020, 137, Rz. 112 - Bakterienkultivierung).

    Maßgebend ist dabei - wie stets - wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, GRUR-RS 2018, 7207, Rz. 57 - Dauerbackware).

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 13/18

    Behälter mit blasgeformtem Polyestergehäuse

    Im Hinblick auf diese Vorgabe - und die weitere Vorgabe in Merkmal 2 - handelt es sich bei dem Klagepatentanspruch 1 um einen product-by-process-Anspruch bzw. um einen Sachanspruch mit product-by-process-Merkmalen (vgl. zum letzteren Begriff OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17 - Dauerbackware, BeckRS 2018, 7207 Rn. 56).

    Um welche Produkteigenschaften es sich dabei handelt, ist wiederum durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln (BGH, GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; GRUR 2015, 361, 362 - Kochgefäß Urteil vom 29.09.2016 - X ZR 58/14 - mikromechanisches Uhrwerk, BeckRS 2016, 117599 Rn. 8; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17- Dauerbackware, BeckRS 2018, 7207 Rn. 56).

    Aus der vorzunehmenden Auslegung kann sich im Einzelfall allerdings auch ergeben, dass der Patentanspruch auf den darin genannten Herstellungsweg beschränkt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2018 - I-2 U 24/17, - Dauerbackware, BeckRS 2018, 7207 Rn. 72).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 12/18

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Abgesehen davon, dass auch die Beklagten den aus ihrer Sicht in Patentanspruch 1 angegebenen Herstellungswegen - was charakteristisch für einen product-by-process-Anspruch wäre - über die ohnehin in Patentanspruch 1 genannte Erhöhung der L-Aminosäureproduktion hinaus keine sich aus dem (vermeintlich) angegebenen Herstellungsweg bedingten Merkmale des daraus erhaltenen Erzeugnisses beimessen, die das Erzeugnis als anspruchsgemäß charakterisieren (vgl. BGH, Urt. v. 29.09.2016, Az.: X ZR 58/14, BeckRS 2016, 117599; GRUR 2005, 749, 750 f. - Aufzeichnungsträger; GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, BeckRS 2018, 7207), enthält Patentanspruch 1 ohnehin keine Verfahrensmerkmale.
  • LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4b O 80/19

    Polyester-Herstellungsverfahren

    Dieser wird durch das Verfahren seiner Herstellung nach Anspruch 6 ("biologisch abbaubarer Polyester [...] erhältlich nach einem Verfahren gemäß Anspruch 6") definiert (sog. "product-by-process-Anspruch", vgl. auch BGH, GRUR 1993, 651 (655) - Tetraploide Kamille; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018, Az.: I-2 U 24/17, Rn. 56, zitiert nach BeckRS 2018, 7207 - Dauerbackware), wobei Anspruch 6 auf das Verfahren nach Anspruch 5 verweist und Anspruch 5 an ein Verfahren nach den Ansprüchen 1 - 4 anknüpft (zu den sich daraus ergebenden Merkmalen siehe nachfolgend unter Ziff. III. 2.).
  • LG Düsseldorf, 17.11.2019 - 4b O 112/16

    Herstellungsverfahren für thermoplastisches Polyurethan

    Maßgebend ist dabei, wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH GRUR 2001, 1129 - Zipfelfreies Stahlband; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.2018 - I-2 U 24/17 m.w.N.).
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